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Grundlagen

Nach dem SGB IX (§§ 39 ff; §§ 139 ff) ist die Werkstatt für behinderte Menschen eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben. Sie soll denjenigen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen.

Sie steht weitgehend allen Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, bei angemessener Betreuung keine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist, das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege, die Erreichung eines Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich zulassen.


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Stiftung Eben-Ezer, Diakonie für ein Leben in Vielfalt, Lemgo