Medizinische Dienste

Zum integrierten medizinischen Dienst gehören Ärzte, Psychiater und Therapeuten. Sie alle haben durch die Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung ein sehr spezielles Wissen über die bei diesem Personenkreis häufig vorkommenden Störungen erworben. Dadurch sind sie in der Lage, eine umfassende gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Belastendes Erleben und auffälliges Verhalten wird von Psychiatern und Psychologen abgeklärt, gegebenenfalls therapeutisch bearbeitet und/oder pädagogische Handlungsstrategien werden entwickelt.

Allgemeinmediziner sorgen für eine behindertengerechte medizinische Grundversorgung.
Sie entwickeln Handlungsstrategien, die von Therapeuten verschiedener Fachrichtungen umgesetzt werden und beraten die pädagogischen Mitarbeiter mit dem Ziel einer umfassenden und ganzheitlichen Herangehensweise in jedem Einzelfall.

Zum Medizinischen Dienst in der Stiftung Eben-Ezer gehört des weiteren ein Bereitschaftsdienst, der integrierte und erfahrene ärztliche Präsenz von 6 bis 22 Uhr wochentags garantiert, am Wochenende/Feiertag von 8 bis 22 Uhr. Außerdem ist für jeden Bewohner der Einrichtung eine umfassende Dokumentation erarbeitet worden, die jederzeit medizinische Daten (interner und externer Ärzte) in Zusammenschau mit sozial relevanten Daten bereitstellt.

Ambulanz für Behindertenmedizin

Der integrierte ärztliche Dienst arbeitet seit Dezember 2005 in Form einer Ambulanz mit kassenärztlicher Leistungserbringung. In dieser "Ambulanz für Behindertenmedizin" können geistig behinderte Menschen aus der Region auf Krankenversichertenkarte oder nach Überweisung eines niedergelassenen Facharztes in der "Ambulanz für Behindertenmedizin" der Stiftung behandelt werden. Hierdurch können auch behinderte Menschen, die nicht in der Einrichtung leben, von den Erfahrungen und Kenntnissen der hier tätigen Ärzte profitieren. Anmeldung unter 05261/215 356.

Die Praxen für Ergo- und Physio- Therapie sowie Logopädie verfügen ebenfalls über eine Kassenzulassung und können somit auch von externen Patienten über die ärztliche Heil- und Hilfsmittelverordnung in Anspruch genommen werden.