Abmeldung von der Rundfunkgebührenpflicht
Jeder behinderte Mensch, der in einer stationären Einrichtung lebt, ist von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Hierzu ist über die Internetseite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio der behinderte Mensch online abzumelden.
Es werden die Beitragsnummer sowie Angaben über die Einrichtung, in der sich der behinderte Mensch befindet, benötigt. Das Antragsformular finden Sie hier:
Sie haben Fragen, Kritik oder Anregungen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular.