Rentenversicherung
Jeder behinderte Mensch, der in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, ist pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungsbeiträge werden auf der Grundlage eines pauschal festgelegten Verdienstes errechnet und vom Arbeitgeber abgeführt. Der Kostenträger (i. d. Regel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) trägt die Kosten hierfür.
Aufgrund dieser Pflichtversicherung besteht nach 20 Jahren (oder 240 Monaten) beitragspflichtiger Tätigkeit ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der gesetzliche Betreuer kann die entsprechenden Formulare (Antrag auf Versichertenrente und Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) zur Antragsstellung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen, ausfüllen und zusammen mit einer Kopie seiner Bestellungsurkunde bei der zuständigen Rentenstelle der Stadt bzw. Gemeinde einreichen.
Ein behinderter Mensch, der Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann weiterhin in der Werkstatt arbeiten. Spätestens mit Erreichen des Rentenalters kann ein Antrag auf Regelaltersrente gestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung direkt anzufragen und um Umwandlung der bereits bezogenen Erwerbsminderungsrente zu bitten. Die Deutsche Rentenversicherung sendet dann per Post einen kurzen Fragebogen, der ausgefüllt wieder bei der Stadt bzw. Gemeinde einzureichen ist.
Jahrgang | Alter | Renteneintritt |
1946 | 65 Jahre | 2011 |
1947 | 65 Jahre + 1 Monate | 2012 |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate | 2013 |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate | 2014 |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate | 2015 |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate | 2016 |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate | 2017 |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate | 2018 |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate | 2019 |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate | 2020 |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate | 2021 |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate | 2022 |
1958 | 66 Jahre | 2023 |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 2024 |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 2025 |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 2026 |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 2027 |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 2028 |
ab 1964 | 67 Jahre | 2029 |
Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Zeiten gesammelt werden, die für die Zahlung und Berechnung einer Rente wichtig sind. Damit diese Daten korrekt sind, werden die Versicherten aufgefordert, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Das Antragsformular ist vom gesetzlichen Betreuer auszufüllen und mit allen notwendigen Nachweisen an die Deutsche Rentenversicherung zu übersenden.
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