Wir stehen Ihnen zur Seite – von der Antragsstellung bis zur persönlichen Begleitung
Was bedeutet Schulbegleitung?
Bei uns steht Ihr Kind im Mittelpunkt. Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund besonderer Bedürfnisse, Behinderungen oder sozialen Herausforderungen zusätzliche Hilfe im Schulalltag benötigen. Unsere engagierten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind stets an der Seite der Kinder, um ihnen ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Lernen zu ermöglichen indem das Kind sein volles Potenzial entfalten kann.
Wann kann ein Antrag auf Schulbegleitung gestellt werden?
- Bei geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sinnesbehinderung:
In diesem Fall wird die Schulbegleitung als Bestandteil der Eingliederungshilfe gewährt. Die Kosten übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger (§ 99 SGB IX). - Bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung:
Hier übernimmt das Jugendamt die Kosten (§ 35a SGB VIII).
Wichtig zu wissen: Es besteht ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl des Anbieters. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält.
