Bethel - Erwachsene

Wer wir sind

Zuhause zu sein bedeutet mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben – es ist ein Ort, an dem man sich sicher fühlt, wo Gemeinschaft erlebbar ist. Genau das ermöglichen wir in der Stiftung Eben-Ezer.

Vielfalt, die zum Leben passt

In unserer besonderen Wohnform (gemeinschaftliches Wohnen mit Unterstützung) bieten wir Menschen mit einer seelischen, geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigung ein sicheres und unterstützendes Zuhause. Unsere Wohnangebote richten sich an Menschen, die im Alltag auf Assistenz angewiesen sind und nicht (oder noch nicht) allein leben können oder möchten.

Das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung richtet sich an Menschen mit einer seelischen, geistigen oder mehrfachen Behinderung, die selbstständig wohnen möchten, dabei aber auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Die Unterstützung erfolgt ambulant

Ob mitten in Lemgo, Detmold, Bad Salzuflen oder Stapelage – wir schaffen Orte, an denen man gut und gerne wohnen kann. 

Unterstützung, die Freiraum schenkt

Unsere Mitarbeitenden kümmern sich mit Herz und Kompetenz um die Menschen, die bei uns leben. Dank der Unterstützung durch unsere Servicebereiche – wie Küche, Wäscherei oder Handwerk – bleibt mehr Zeit für das, was wirklich wichtig ist: persönliche Begleitung, gemeinsame Aktivitäten und eine lebendige Freizeitgestaltung.

Unser Auftrag – damals wie heute

Seit 1862 setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigung oder Unterstützungsbedarf ihr Leben aktiv gestalten können. Wir machen Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich.

Wir laden Sie herzlich ein:

Kommen Sie mit uns ins Gespräch und entdecken Sie die Stiftung Eben-Ezer – einen Ort voller Leben, Vielfalt und Möglichkeiten.

Wohnberatung

Für Fragen zum Einzug in eines unserer Wohnangebote, zur Inanspruchnahme des betreuten Wohnens oder zu Kurzzeitaufenthalten steht Ihnen unsere Wohnberatung gerne zur Verfügung. 

Leistungsberechtigte, Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer können sich unverbindlich über die verschiedenen Wohn- und Betreuungsangebote, die Voraussetzungen für einen Einzug sowie über Antragsmodalitäten informieren.

Kontakt

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um unsere Wohnangebote.

Kurzzeitaufenthalte

Die Betreuung und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung im familiären Umfeld kann sehr herausfordernd sein. Um Angehörige in besonderen Situationen zu entlasten, bietet die Stiftung Eben-Ezer Kurzzeitplätze für Menschen mit geistiger Behinderung an.

Unsere Gäste sind herzlich willkommen!
Während ihres Aufenthaltes leben die Gäste in einer unserer familiär gestalteten Wohngruppen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse und die Sozialhilfeträger. Im Rahmen der gesetzlichen Verhinderungspflege sind Aufenthalte von bis zu vier Wochen pro Jahr möglich.

Sie möchten mehr erfahren?
Detaillierte Informationen zu Kurzzeitaufenthalten erhalten Sie über unsere Wohnberatung.

Was ist Eingliederungshilfe?

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlichen Einschränkungen in der Teilhabe an der Gesellschaft oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind. 

Bei der Beurteilung ist entscheidend, wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabe auswirkt, nicht der Umfang der Beeinträchtigung. Die Eingliederungshilfe-Verordnung enthält Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und in Teil 2 des SGB IX in vier Gruppen unterteilt: Soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben und medizinische Rehabilitation.

Wie bekomme ich Eingliederungshilfe?

  • Behörden

    Die Eingliederungshilfe wird von verschiedenen Behörden auf kommunaler und Landesebene bereitgestellt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Unterstützung umfasst Leistungen zur sozialen Teilhabe, Bildung, Arbeitsleben und medizinischen Rehabilitation. Die zuständigen Behörden prüfen die Anträge auf Eingliederungshilfe, bewerten die individuellen Bedürfnisse und entscheiden über die Gewährung von Leistungen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Integration der Betroffenen zu fördern.

  • Anträge

    Anträge zur Eingliederungshilfe können in der Regel bei den zuständigen Sozialämtern der jeweiligen Kommune gestellt werden. Je nach Wohnort kann auch das Landratsamt oder die Stadtverwaltung zuständig sein. Es ist ratsam, sich direkt an die lokale Behörde zu wenden, um Informationen über den Antragsprozess, erforderliche Unterlagen und Ansprechpartner zu erhalten. Viele Kommunen bieten auch Online-Formulare an, die den Antrag erleichtern können.

  • Gesamtplanverfahren

    Das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe ist ein strukturiertes Verfahren zur individuellen Bedarfsfeststellung und -planung für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, alle notwendigen Unterstützungsleistungen zu koordinieren und auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Person abzustimmen. Im Rahmen des Verfahrens werden die verschiedenen Lebensbereiche, wie Wohnen, Arbeit, Bildung und soziale Teilhabe, betrachtet. Die beteiligten Fachkräfte, die betroffene Person und gegebenenfalls Angehörige arbeiten gemeinsam an einem Gesamtplan, der die erforderlichen Maßnahmen und Leistungen festlegt. Dieses Verfahren fördert die Selbstbestimmung und die Integration der Betroffenen in die Gesellschaft.

  • Bedarfsermittlung

    Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist der Prozess, durch den die individuellen Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen festgestellt werden. Dabei werden die persönlichen Lebensumstände, Fähigkeiten und Einschränkungen der betroffenen Person analysiert, um zu bestimmen, welche Leistungen und Hilfen erforderlich sind, um eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Bedarfsermittlung erfolgt in der Regel durch Fachkräfte, die Gespräche führen, Beobachtungen anstellen und gegebenenfalls auch medizinische oder psychologische Gutachten einbeziehen. Ziel ist es, ein passgenaues Unterstützungsangebot zu entwickeln, das die Integration und Selbstständigkeit der Person fördert.

  • Teilhabeverfahren

    Das Teilhabeverfahren zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu sichern. Es umfasst die Planung, Koordination und Bereitstellung von individuellen Unterstützungsleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt sind. Im Rahmen des Verfahrens werden die Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit betrachtet. Die betroffene Person, ihre Angehörigen und Fachkräfte arbeiten gemeinsam an einem Teilhabeplan, der die notwendigen Maßnahmen und Hilfen festlegt. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Integration der Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

  • Selbstzahler

    Selbstzahler in der Eingliederungshilfe sind Personen, die die Kosten für Unterstützungsleistungen aus eigenen Mitteln tragen, anstatt finanzielle Hilfe durch öffentliche Träger in Anspruch zu nehmen. Dies kann der Fall sein, wenn die individuellen Voraussetzungen für den Erhalt von Eingliederungshilfe-Leistungen nicht erfüllt sind oder wenn die gewünschten Leistungen über das hinausgehen, was von der Eingliederungshilfe abgedeckt wird. Selbstzahler haben die Möglichkeit, gezielt Angebote auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, müssen jedoch die finanziellen Mittel dafür selbst aufbringen.

Rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung in der Eingliederungshilfe ist ein Verfahren, das Menschen mit Behinderungen unterstützt, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, bestimmte rechtliche Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Ein gerichtlich bestellter Betreuer übernimmt dabei die Verantwortung für spezifische Bereiche, wie zum Beispiel Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder rechtliche Vertretung. Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die betroffene Person zu unterstützen, ihre Rechte zu wahren und ihre Interessen zu vertreten, während gleichzeitig ihre Selbstbestimmung und Autonomie gefördert werden. Die Betreuung erfolgt stets im Sinne des Wohls der betroffenen Person und wird regelmäßig von den Gerichten überprüft.

Geschäftsbereichsleitungen