Bethel - Attraktive Vergütung

Attraktive Vergütung

  • Überdurchschnittliches Gehalt

    Wir bieten Dir ein attraktives Gehalt nach Tarif – fair ausgehandelt und transparent. 

    Da Einrichtungen Bethels in unterschiedlichen Arbeitsfeldern, verschiedenen Bundesländern und Landeskirchen aktiv sind, gelten unterschiedliche Tarifwerke oder Branchentarife (z.B. Handwerksbetriebe) zu denen noch diverse Zulagen, wie z.B. eine Pflege- oder Fachkraftzulage hinzukommen.

    Alle haben eines gemeinsam. Sie zahlen richtig gute Gehälter. Auf dieser Basis können wir zusätzliche Jahressonderzahlungen anbieten sowie eine ergänzende Altersversorgung. Weitere Informationen zu den Diakonie-Tarifen findest Du hier: https://www.attraktiver.de/

    • "Die Stimmung ist einfach menschlich, dass Gehalt voll gut!" - Claudia
    • „Dank der regelmäßigen Tariferhöhungen und der zusätzlichen Leistungen fühle ich mich hier für die Zukunft gut abgesichert“ - Tobias
    • „Die faire Bezahlung und die zusätzlichen Benefits zeigen, dass unsere Arbeit wirklich anerkannt wird.“ - Maren

    Für angemessene und zeitgemäße Tarifsteigerungen setzen wir uns aktiv ein. Auf Basis des BAT‑KFbietet die Stiftung Eben-Ezer sichere Arbeitsplätze, verlässlichePerspektiven und eine gute Gehaltsentwicklung.

  • Jahressonderzahlungen

    Mitarbeitende haben, je nach Beschäftigungszeitraum und -umfang, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Entsprechend der Entgelt gruppe beträgt diese 60 %, 80 % oder 90 % des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Sie wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

  • Kinderzulage

    Mitarbeitende erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz bekommen, eine monatliche Zulage. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung anteilig.

  • Jubiläumszulage

    Langjährige Zugehörigkeit wird in unseren Regelungen mit einer Jubiläumszulage oder zusätzlichen Urlaubstagen honoriert.

  • Weitere Zulagen

    zum Beispiel:

    • Schichtzulagen
    • Fachkraftzulagen
    • Zulagen in Verbindung mit Fachweiterbildungen
  • Bis zu 30 Urlaubstage

    Nach BAT‑KF hast du Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.